Kostenübernahme
Die SANIMA-Klinik ist eine anerkannte
Akutklinik i.S. des § 107 Abs. 1 SGB V.
Alle privaten Krankenversicherungen
übernehmen die Kosten für die stationäre Behandlung, ebenso
die Krankenkassen der Bundesbahn- und Bundespostbeamten. Vor Antritt des
Klinikaufenthaltes muss die Kostenzusage seitens der Krankenversicherung
und der Beihilfestelle eingeholt werden.
Der einweisende Arzt stellt hierzu
einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für die stationäre
Behandlung. Dieser Antrag soll neben der Darstellung der psychischen Problematik
auch eine Beschreibung der med. Krankheitsvorgeschichte beinhalten, d.h.
Informationen, die es dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermöglichen,
die Notwendigkeit einer stationären Behandlung nachzuvollziehen.
Nach Erhalt der ärztlichen Anmeldung
und der Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung
kann die Aufnahme in unserer Klinik erfolgen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir
sind gerne bereit, Sie bei den Formalitäten zu beraten.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie
die Kosten für die Behandlung privat tragen.
< Vorherige Seite
Nächste Seite
>